Beim Auftritt nach außen hat der Sachverständige (ab jetzt: SV) mit seinen Werbemaßnahmen einiges zu beachten, das bedeutet, er kann seinen Werbeauftritt nicht frei gestalten, sondern der SV unterliegt hier den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie den Weisungen seiner Bestellkörperschaft bzw. seiner Zertifizierungsstelle.
Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, dass Sie sich umfangreich und schnell mit der Materie, mit wesentlichen Fragen rund um die Außendarstellung des Personenzertifizierten Sachverständigen, vertraut machen.
Der öffentlich bestellte Sachverständige/r unterliegt weiteren Bestimmungen, hier soll nur das Satzungsrecht der Bestellungskörperschaft genannt werden, das gleiche gilt auch für Sachverständige/r, die Mitglieder einer Berufsgenossenschaft sind. Die internen Bestimmungen der Berufskammern sind hier stets zu beachten. Diese Vorschriften, sind stets als Ergänzung zum UWG zu sehen. In diesem Online-Workshop lernen Sie die wesentlichen Dinge, die für Ihre Sachverständigentätigkeit notwendig sind.
Nach Abschluss des Online-Workshops erhält der Teilnehmer die Euro-Zert Akademie Teilnehmerbescheinigung!