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Rechtssichere Kommunikation für Sachverständige mit De-Mail (Dienstleister: z. B. GMX)

Dieses Dokument vermittelt dem Sachverständigen das erforderliche Grundwissen über die elektronische Kommunikation mit Justizbehörden über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Zuhilfenahme von De-Mail. Es vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten zur Beantragung und zum Betrieb eines De-Mail Zugangs, sowie zur Verwendung des Zugangs als Schnittstelle zum EGVP.

Außerdem vermittelt es ein Grundverständnis für die im Zusammenhang mit der De-Mail stehenden rechtlichen Grundlagen und die verwendeten technischen Verfahren. Es beschreibt nicht alle Möglichkeiten des Austauschs elektronischer Dokumente sondern legt einen Schwerpunkt auf die pragmatische Darstellung einer Verwendung des De-Mail Kontos in einem einfachen und (nach Auffassung des Autors) für Sachverständige sinnvollen Funktionsumfang.

Konkrete Anwendungsbeispiele werden beispielhaft anhand des De-Mail Zugangs des Anbieters GMX der 1&1 Mail & Media GmbH gezeigt.

Sinnvolle Voraussetzungen für das Verständnis dieses Dokuments sind grundlegende Anwenderkenntnisse im Umgang mit E-Mail sowie grundlegende Kenntnisse der Benutzung eines Betriebssystems für Computer oder Mobilgeräte und eines Internet-Browsers. Unsere IT-Techniker sind bei der Einrichtung eines De-Mail Zugangs gerne kostenpflichtig behilflich.

Das E-Learning-Modul wird regelmäßig aktualisiert.

Gesamtzahl der Lerninhalte: 41

Lektionen/Lerninhalte:
1. Allgemeiner Teil
1.1. Digitalisierung der Justiz
1.1.1. Die elektronische Akte gemäß § 298a ZPO
1.1.1.1. Akteneinsicht in elektronische Akten gemäß § 299 (3) ZPO; Akteneinsichtsportale
1.1.2. Der elektronische Rechtsverkehr
1.1.2.1. Nutzungspflicht gemäß § 130d ZPO
1.1.2.2. Das elektronische Dokument (§ 130a ZPO)
1.1.2.3. Die eIDAS-Verordnung
1.1.3. Die qualifizierte elektronische Signatur
1.1.3.1. Symmetrische und asymmetrische Kryptosysteme
1.1.3.2. Signaturkarten
1.1.3.3. Ein- und Mehrfaktorauthentifizierung
1.1.4. Der sichere Übermittlungsweg
1.1.5. ERV-Formfehler
1.1.6. De-Mail: Eingang und Eingangsbestätigung
1.1.7. Weitere Begriffsklärungen
1.1.7.1. EGVP
1.1.7.2. beA
2. Spezieller Teil (Umgang mit De-Mail und EGVP)
2.1. Anbieter von De-Mail Diensten
2.2. Was unterscheidet De-Mail von E-Mail?
2.3. Beantragung eines De-Mail Zugangs am Beispiel der Telekom Deutschland
2.4. Zulässigkeit und Formwirksamkeit von De-Mails
2.4.1. Formatanforderungen und Absenderbestätigung
2.4.2. Frage: Wird eine zusätzliche qeS benötigt, wenn die Formatanforderungen erfüllt sind und die De-Mail absenderbestätigt ist?
2.4.3. Zugangseröffnung gemäß §3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter Berücksichtigung von §7 Abs. 3 des De-Mail-Gesetzes
2.5. Das De-Mail Login und das Authentisierungsniveau
2.6. Der Posteingang
2.7. Das Adressbuch
2.7.1. Das persönliche Adressbuch
2.7.2. Die Verwendung des De-Mail Verzeichnisses
2.8. Der Versand einer De-Mail
2.9. Die Kontoeinstellungen
2.9.1. Automatische Weiterleitung und Nachsendeauftrag
2.9.2. Ende-zu-Ende Verschlüsselung
2.9.3. Versandoptionen
2.9.4. Logineinstellungen
2.9.4.1. Passwort
2.9.4.2. Mobilfunknummer
2.9.4.3. Ausweisdokument
2.9.5. Hinweis zu bei der Nutzung von De-Mail entstehenden Kosten

 

Gliederung des Vortrages

1

1. Allgemeiner Teil

1
1.1 Digitalisierung der Justiz
2
1.1.1 Die elektronische Akte gemäß § 298a ZPO
3
1.1.1.1 Akteneinsicht in elektronische Akten gemäß § 299 (3) ZPO; Akteneinsichtsportale
4
1.1.2 Der elektronische Rechtsverkehr
5
1.1.2.1 Nutzungspflicht gemäß § 130d ZPO
6
1.1.2.2 Das elektronische Dokument (§ 130a ZPO)
7
1.1.2.3 Die eIDAS-Verordnung
8
1.1.3 Die qualifizierte elektronische Signatur
9
1.1.3.1 Symmetrische und asymmetrische Kryptosysteme
10
1.1.3.2 Signaturkarten
11
1.1.3.3 Ein- und Mehrfaktorauthentifizierung
12
1.1.4 Der sichere Übermittlungsweg
13
1.1.5 ERV-Formfehler
14
1.1.6 De-Mail: Eingang und Eingangsbestätigung
15
1.1.7 Weitere Begriffsklärungen
16
1.1.7.1 EGVP
17
1.1.7.2 beA

2. Spezieller Teil (Umgang mit De-Mail und EGVP)

1
2.1 Anbieter von De-Mail Diensten
2
2.2 Was unterscheidet De-Mail von E-Mail?
3
2.3 Beantragung eines De-Mail Zugangs am Beispiel der Telekom Deutschland
4
2.4 Zulässigkeit und Formwirksamkeit von De-Mails
5
2.4.1 Formatanforderungen und Absenderbestätigung
6
2.4.2 Frage: Wird eine zusätzliche qeS benötigt, wenn die Formatanforderungen erfüllt sind und die De-Mail absenderbestätigt ist?
7
2.4.3 Zugangseröffnung gemäß §3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter Berücksichtigung von §7 Abs. 3 des De-Mail-Gesetzes
8
2.5 Das De-Mail Login und das Authentisierungsniveau
9
2.6 Der Posteingang
10
2.7 Das öffentliche Verzeichnis und das Adressbuch
11
2.7.1 Das persönliche Adressbuch
12
2.7.2 Die Verwendung des De-Mail Verzeichnisses
13
2.8 Der Versand einer De-Mail
14
2.9 Die Kontoeinstellungen
15
2.9.1 Automatische Weiterleitung und Nachsendeauftrag
16
2.9.2 Ende-zu-Ende Verschlüsselung
17
2.9.3 Versandoptionen
18
2.9.4 Logineinstellungen
19
2.9.4.1 Passwort
20
2.9.4.2 Mobilfunknummer
21
2.9.4.3 Ausweisdokument
22
2.9.5 Hinweis zu bei der Nutzung von De-Mail entstehenden Kosten

Informieren Sie sich rechtzeitig: Bald sind professionelle Einreicher, d. h. Sachverständige, dazu verpflichtet, den Gerichten Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln.

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Angemeldet: 182 Teilnehmer
Dauer: ca. 3 Stunden
Lektionen: 40
Stufe: Anfänger