Dieses Dokument vermittelt dem Sachverständigen das erforderliche Grundwissen über die elektronische Kommunikation mit Justizbehörden über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Zuhilfenahme von De-Mail. Es vermittelt die erforderlichen Fähigkeiten zur Beantragung und zum Betrieb eines De-Mail Zugangs, sowie zur Verwendung des Zugangs als Schnittstelle zum EGVP.
Außerdem vermittelt es ein Grundverständnis für die im Zusammenhang mit der De-Mail stehenden rechtlichen Grundlagen und die verwendeten technischen Verfahren. Es beschreibt nicht alle Möglichkeiten des Austauschs elektronischer Dokumente sondern legt einen Schwerpunkt auf die pragmatische Darstellung einer Verwendung des De-Mail Kontos in einem einfachen und (nach Auffassung des Autors) für Sachverständige sinnvollen Funktionsumfang.
Konkrete Anwendungsbeispiele werden beispielhaft anhand des De-Mail Zugangs des Anbieters GMX der 1&1 Mail & Media GmbH gezeigt.
Sinnvolle Voraussetzungen für das Verständnis dieses Dokuments sind grundlegende Anwenderkenntnisse im Umgang mit E-Mail sowie grundlegende Kenntnisse der Benutzung eines Betriebssystems für Computer oder Mobilgeräte und eines Internet-Browsers. Unsere IT-Techniker sind bei der Einrichtung eines De-Mail Zugangs gerne kostenpflichtig behilflich.
Das E-Learning-Modul wird regelmäßig aktualisiert.
Gesamtzahl der Lerninhalte: 41
Lektionen/Lerninhalte: | |
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1. | Allgemeiner Teil |
1.1. | Digitalisierung der Justiz |
1.1.1. | Die elektronische Akte gemäß § 298a ZPO |
1.1.1.1. | Akteneinsicht in elektronische Akten gemäß § 299 (3) ZPO; Akteneinsichtsportale |
1.1.2. | Der elektronische Rechtsverkehr |
1.1.2.1. | Nutzungspflicht gemäß § 130d ZPO |
1.1.2.2. | Das elektronische Dokument (§ 130a ZPO) |
1.1.2.3. | Die eIDAS-Verordnung |
1.1.3. | Die qualifizierte elektronische Signatur |
1.1.3.1. | Symmetrische und asymmetrische Kryptosysteme |
1.1.3.2. | Signaturkarten |
1.1.3.3. | Ein- und Mehrfaktorauthentifizierung |
1.1.4. | Der sichere Übermittlungsweg |
1.1.5. | ERV-Formfehler |
1.1.6. | De-Mail: Eingang und Eingangsbestätigung |
1.1.7. | Weitere Begriffsklärungen |
1.1.7.1. | EGVP |
1.1.7.2. | beA |
2. | Spezieller Teil (Umgang mit De-Mail und EGVP) |
2.1. | Anbieter von De-Mail Diensten |
2.2. | Was unterscheidet De-Mail von E-Mail? |
2.3. | Beantragung eines De-Mail Zugangs am Beispiel der Telekom Deutschland |
2.4. | Zulässigkeit und Formwirksamkeit von De-Mails |
2.4.1. | Formatanforderungen und Absenderbestätigung |
2.4.2. | Frage: Wird eine zusätzliche qeS benötigt, wenn die Formatanforderungen erfüllt sind und die De-Mail absenderbestätigt ist? |
2.4.3. | Zugangseröffnung gemäß §3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) unter Berücksichtigung von §7 Abs. 3 des De-Mail-Gesetzes |
2.5. | Das De-Mail Login und das Authentisierungsniveau |
2.6. | Der Posteingang |
2.7. | Das Adressbuch |
2.7.1. | Das persönliche Adressbuch |
2.7.2. | Die Verwendung des De-Mail Verzeichnisses |
2.8. | Der Versand einer De-Mail |
2.9. | Die Kontoeinstellungen |
2.9.1. | Automatische Weiterleitung und Nachsendeauftrag |
2.9.2. | Ende-zu-Ende Verschlüsselung |
2.9.3. | Versandoptionen |
2.9.4. | Logineinstellungen |
2.9.4.1. | Passwort |
2.9.4.2. | Mobilfunknummer |
2.9.4.3. | Ausweisdokument |
2.9.5. | Hinweis zu bei der Nutzung von De-Mail entstehenden Kosten |
Informieren Sie sich rechtzeitig: Bald sind professionelle Einreicher, d. h. Sachverständige, dazu verpflichtet, den Gerichten Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln.